FAQ

Häufig Gestellte Fragen

Welche Unterlagen sind beim Fahrerlaubnisantrag nötig?
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller beim Bürgerbüro vorgelegt werden:

  • Anmeldebestätigung der Fahrschule Pomrenke
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest vom Optiker/Augenarzt (nicht älter als zwei Jahre)
  • ein aktuelles biometrisches(!) Passbild
  • Bearbeitungsgebühr(*) der Fahrerlaubnisbehörde (diese muss nach Erhalt per Post so schnell wie möglich überwiesen oder in bar an der Kasse des Straßenverkehrsamt bezahlt werden)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (nur bei Ersterwerb)
  • Nur bei B17: Zusatzerklärung zum Führerscheinantrag
    & Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
    & Gebühr pro eingetragene Begleitperson

Welche weiteren Kosten entstehen neben den Kosten zur Ausbildung?
Zu den Kosten für die Fahrschule kommen noch Gebühren für:

  • Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
  • Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (Erste Hilfe)
  • Sehtest
  • (biometrisches)Passbild
  • TÜV-Gebühr für das jeweilige ablegen der theoretische und praktische Prüfung

Welche Fahrschule ist die richtige für mich?

  • Sie sollten nicht allein nach dem Preis fragen!
  • Nehmen Sie sich Zeit bei der Anmeldung und machen Sie sich einen Eindruck von den beteiligten Personen. Versuchen Sie, die Fahrlehrerin/den Fahrlehrer vor der Anmeldung persönlich kennen zu lernen.
  • Gute Fahrschulen bieten eine gute Beratung. Es ist wichtig, sich über alles zu informieren, um Missverständnisse oder Zeitverzug auszuschließen. Deshalb wird eine gute Beratung Zeit brauchen. Man wird sich für Sie diese Zeit nehmen und auf Sie eingehen. Dadurch baut sich auch ein angenehmer persönlicher Kontakt auf.
  • Vertrauen zur Fahrschule und den Fahrlehrern ist eine ganz wichtige Voraussetzung für eine solide Ausbildung.

Welche Termine und Fristen muss ich beachten?

  • Führerscheinantrag zeitnah im Bürgerbüro (Untere Laube) abgeben
  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 bzw. 18 Jahre)
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
    Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
  • Dein Prüfauftrag (Fahrerlaubnisnantrag) ist 1 Jahr ab der Genehmigung gültig
  • Ab dem Tag der ersten bestandenen theoretischen Prüfung verlängert sich Dein Prüfauftrag einmalig um ein Jahr
  • Wartezeit nach einer nicht bestandenen Prüfung: mindestens zwei Wochen
  • Innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung muss die praktische Prüfung abgelegt werden. In Einzelfällen kann diese Frist um maximal bis zu drei Monaten verlängert werden.
  • Die bestandene Theorieprüfung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten (bei einer Verlängerung muss diese erneut abgelegt werden)
  • Theorieunterricht und Sonderfahrten sind maximal zwei Jahre gültig

Können diese Fristen nicht gehalten werden, muss über die Fahrschule ein neuer Antrag gestellt werden, da die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Damit fallen auch erneut die Anmeldegebühren an.

Weitere Infos direkt beim Landratsamt-Konstanz